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§ 5.3Hilfe

Hilfe zu den Mandantenportalen.

Worum geht es Ihnen? Wählen Sie Ihr Anliegen, wir führen Sie zum passenden Portal oder zur Anleitung Schritt für Schritt.

Worum geht es Ihnen?

02

DATEV Unternehmen Online

Was möchten Sie tun?

03

Hochladen von Buchführungsbelegen

Grundregeln

  1. 1Jede Rechnung einzeln hochladen
  2. 2Mehrseitige Rechnungen als ein Dokument hochladen
  3. 3Keine Rechnung doppelt hochladen
  4. 4Vollständigkeit der Rechnungen durch Abgleich mit den Bankbuchungen sicherstellen

Drei Wege, Belege hochzuladen

  1. 1

    In Unternehmen Online befindet sich auf der Startseite Belege mittig ein kleiner Button „+ Belege hochladen“.

  2. 2

    Mit der DATEV Upload-mobil-App.

    Hilfe zur Einrichtung
  3. 3

    Mit DATEV Upload Mail: Rechnungen einfach als E-Mail weiterleiten.

    Hilfe zur Einrichtung

Belegtypen beachten

BelegBelegtyp
Rechnungen vom Lieferanten oder Fremddienstleister„Eingangsrechnung“
Rechnungen an den Kunden„Ausgangsrechnung“
Kassenbelege„Kasse“
Kreditkartenabrechnungen„Sonstiges“
Zahlungsavis„Sonstiges“

Belegtypen können auf der Startseite Belege rechts oben unter Einstellungen bearbeitet oder ergänzt werden.

Folgende Unterlagen dürfen nicht zu Belege Online hochgeladen werden

  • Personalunterlagen, also keine Arbeitsverträge, Stundenzettel, AU oder Ähnliches
  • Angebote
  • Lieferscheine
  • Mahnungen

04

DATEV Personal

Grundregeln

  • DATEV Personal ist die Kommunikationsplattform für Personalangelegenheiten.
  • Arbeitsverträge als ein Dokument hochladen.
  • Nur unterzeichnete Verträge hochladen.
  • Bei Minijobbern auch den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen, sofern vorhanden.

Neuer Mitarbeiter: Personaldaten

  1. 01Neuen Mitarbeiter anlegen, vorliegende Stammdaten erfassen und den Fragebogen per E-Mail an den Mitarbeiter bereitstellen.
  2. 02Sobald der Mitarbeiter den Fragebogen ausgefüllt und bestätigt hat, selbst noch einmal prüfen und freigeben.
  3. 03Anschließend hat die Kanzlei Zugriff auf die Daten.

Neuer Mitarbeiter: digitale Personalakte

  1. 01Arbeitsvertrag hochladen.
  2. 02Bei Minijobbern zusätzlich den Fragebogen zu Nebenbeschäftigungen sowie gegebenenfalls den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht hochladen.

Ein Zuordnungsvorschlag kann erst erfolgen, wenn der Mitarbeiter in der Kanzlei angelegt wurde. Das Hochladen ist somit ausreichend.

Mitarbeiter meldet sich krank, mit AU

  1. 01DATEV Personaldaten öffnen.
  2. 02Mitarbeiter auswählen.
  3. 03Unterhalb des Namens im Menü „eAU“ auswählen, den ersten Tag der AU eintragen und das Attest anfordern.
  4. 04Nach wenigen Tagen liegt das Attest regelmäßig vor.

Mitarbeiter meldet sich krank, ohne AU

  1. 01In DATEV Personal „Monatsdaten erfassen“ öffnen.
  2. 02Im Menü ganz oben „An- und Abwesenheiten“ wählen.
  3. 03Mitarbeiter auswählen.
  4. 04Art der Abwesenheit „Krankheit“ und den Zeitraum erfassen und speichern.

Nicht vergessen: Im Menü in der Mitte unter „Kontrolle und Freigabe“ befindet sich rechts unten der Button „Monat xy freigeben“. Erst danach erhält die Kanzlei die Daten.

Die Kanzlei erkennt die Abwesenheitszeiten und beantragt mit der nächsten Gehaltsabrechnung eine AAG-Erstattung aus der Umlage 1, sofern der Arbeitgeber am U1-Verfahren teilnimmt (bis 30 Mitarbeiter).

Mitarbeiter macht Urlaub

  1. 01In DATEV Personal „Monatsdaten erfassen“ öffnen.
  2. 02Im Menü ganz oben „An- und Abwesenheiten“ wählen.
  3. 03Mitarbeiter auswählen.
  4. 04Art der Abwesenheit „Urlaub“ und den Zeitraum erfassen und speichern.

Nicht vergessen: Im Menü in der Mitte unter „Kontrolle und Freigabe“ befindet sich rechts unten der Button „Monat xy freigeben“. Erst danach erhält die Kanzlei die Daten.

Die Stammdaten eines Mitarbeiters ändern sich

  1. 01In DATEV Personal unter Mitarbeiter „Änderungen erfassen“ öffnen.
  2. 02Hier können die Stammdaten des Mitarbeiters geändert werden, etwa Bankverbindung, Vergütung oder Adresse.
  3. 03Auf „Speichern“ klicken.
  4. 04Rechts auf „Zur Freigabe“ klicken und auf der anschließenden Seite nochmals „Änderungen freigeben“.

Erst mit der Freigabe erhält die Kanzlei die Änderungen.

Sie kommen nicht weiter? Wir helfen Ihnen gerne persönlich, auch per Mandanten-Fernbetreuung.

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