Erstellung der Grundsteuererklärung.
Wie Sie uns beauftragen: vom Austausch der Unterlagen über das Online-Mandantenportal bis zur Prüfung des Bescheides.
Wichtiger Hinweis
Die Frist zur Erstellung der Feststellungserklärungen ist bereits abgelaufen. Aufträge zur Erstellung von noch nicht eingereichten Grundsteuererklärungen nehmen wir nur noch von Bestandsmandanten entgegen, wenn diese versehentlich vergessen wurden.
Zur Erstellung einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes sind die folgenden Personenkreise verpflichtet.
- 01der Eigentümer bzw. die Eigentümerin eines Grundstücks,
- 02bei einem Grundstück, das mit einem Erbbaurecht belastet ist: der Erbbauberechtigte (unter Mitwirkung des Erbbauverpflichteten),
- 03bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden: der Eigentümer des Grund und Bodens (unter Mitwirkung des wirtschaftlichen Eigentümers des Gebäudes).

Austausch von Unterlagen über ein Online-Mandantenportal.
Wir stellen Ihnen kostenfrei ein Online-Mandantenportal zur Verfügung, über das Sie unkompliziert Dokumente bereitstellen können. Wir werten diese Unterlagen anschließend effizient aus, und Sie erhalten von uns eine fertige Erklärung zur Feststellung des neuen Grundsteuerwertes.
Laden Sie folgende Unterlagen in das Mandantenportal hoch
- Unterlagen über Eigentumsverhältnisse, z. B. Grundbuchauszug
- Bisheriger Einheitswertbescheid und Grundsteuermessbescheid
- Kaufverträge
- Lagepläne
- Bei Wohngebäuden: Wohnflächenberechnung des Gebäudes und Anzahl der Garagen
- Bei Nichtwohngebäuden: Berechnung der Bruttogrundfläche
- Weitere Nachweise, z. B. zu Kernsanierungen oder Befreiungen
- Erbbaurechtsverträge, Miet- oder Pachtverträge bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden
Lieber per Post?
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie eine Kommunikation über das Online-Portal nicht wünschen. In diesem Fall senden wir Ihnen einen Fragebogen per Post zusammen mit einem frankierten Rückumschlag. Senden Sie diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen und Informationen an ein Digitalisierungszentrum der DATEV eG, wo die Dokumente digitalisiert und automatisch in das Mandantenportal hochgeladen werden. Bitte fügen Sie keine Originaldokumente bei, sondern ausschließlich Kopien, da uns gegenwärtig nicht bekannt ist, ob diese nach dem Scan vernichtet werden.
Von der Feststellungserklärung bis zum geprüften Bescheid.
- 1
Nach Erhalt aller Unterlagen und Informationen erhalten Sie von uns die Feststellungserklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes.
- 2
Nach Ihrer Durchsicht bestätigen Sie die Erklärung, und wir senden sie anschließend an das Finanzamt.
- 3
Nach Erhalt des Bescheides prüfen wir diesen auf Richtigkeit und legen bei Bedarf Einspruch ein.
Sollten Sie zu irgendeinem Zeitpunkt Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Honorar für die Grundsteuererklärung.
Das Honorar bemisst sich anhand des Gegenstandswertes, der dem Grundsteuerwert entspricht. Die Steuerberatervergütungsverordnung sieht hier einen Rahmen von 1/20 bis 9/20 der Tabelle A zur StBVV vor.
1/20
bis
9/20






