Sofortmeldungen in bestimmten Branchen
In den folgenden Branchen besteht eine Pflicht zur Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung. Bitte legen Sie Neueinstellungen unverzüglich in DATEV Personaldaten an, damit wir die Sofortmeldung für Sie übermitteln können.
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderung
- Spedition, Transport und Logistik
- Schaustellergewerbe
- Gebäudereinigung
- Forstwirtschaft
- Fleischwirtschaft
- Sicherheitsdienste
- Messebau
Wichtig
Arbeitnehmer dieser Branchen müssen einen gültigen Ausweis mitführen. Der Arbeitgeber muss die Mitarbeiter schriftlich darauf hinweisen und den Hinweis aufbewahren.
- Verspätete Sofortmeldung
- bis 25.000 €
- Verstoß gegen Mitführpflicht
- bis 5.000 €






